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Einladung und Ausschreibung
Die folgende Einladung und Ausschreibung finden
Sie auch hier zum Download: Ausschreibung.pdf
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1881 - 2006
125 Jahre
"ARION" Weidenhausen
Meisterchor des Sängerbundes NRW 2003
Mitglied des Deutschen Chorverbands
Inhaber der Zelter-Plakette
Einladung
zum
Nationalen Chorwettbewerb
am Sonntag, dem 14. Mai 2006
Schirmherr: Der Bürgermeister
der Stadt Bad Berleburg, Herr Bernd Fuhrmann
attraktive Geld- und Sachpreise
drei Meisterpreise
Singen unter Konzertbedingungen
in der Fest- und Kulturhalle
57319 Bad Berleburg-Berghausen
Delegiertentag:
Samstag, 19. November 2005 in der Fest- und Kulturhalle Berghausen
Tel. des Meldebüros: 0174 / 9573978
Das Meldebüro ist ab 12:00 Uhr geöffnet, Meldeschluss ist um 15:00 Uhr.
Sparkasse Wittgenstein, BLZ 460 534 80, Konto 209 841
e-mail: arion-weidenhausen(AT)gmx.de
Telefon: 02751 / 5616 - Telefax: 02751 / 411230
| 1. Vorsitzender:
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Chorleiter:
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| Heinrich Imhof
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Jens Schreiber
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Musikdirektor FDB
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| Weidenhäuser Str. 7
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Am Bühlberg 35
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| 57319 Bad Berleburg
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57271 Hilchenbach
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| Tel.: 02751 / 5616
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Tel.: 02733 / 129591
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| Mobil: 0174 / 9573978
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Mobil: 0173 / 7352907
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| heinrich.imhof (AT) gmx.de
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schreiber-jens- (AT) gmx.net
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Liebe Sängerinnen und Sänger,
verehrte Chorleiterinnen und Chorleiter,
der Gemischte Chor "ARION" Weidenhausen 1881 kann im Jahr 2006 seinen 125. Geburtstag feiern.
Eine der Festveranstaltungen im Jubiläumsjahr wird ein von unserem Chor ausgerichteter
Nationaler Chorwettbewerb sein, zu dem wir hiermit herzlich einladen.
Um optimale Bedingungen zu gewährleisten, wird der Wettbewerb unter
Konzertbedingungen in der Fest- und Kulturhalle Bad Berleburg-Berghausen
stattfinden. Für die Organisation kommen uns die vielfältigen Erfahrungen,
die unser Chor und unser Chorleiter bei zahlreichen Wettbewerbsteilnahmen
in den letzten Jahren sammeln konnten, sicher zu Gute.
Mit der beiliegenden Ausschreibung hoffen wir, Ihr Interesse an einer Teilnahme
zu wecken, und wir würden uns über Ihre
Anmeldung freuen.
| Mit freundlichem Sängergruß |
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Heinrich Imhof
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Jens Schreiber
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1. Vorsitzender
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Chorleiter
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Klasseneinteilung und Preise zum Chorwettbewerb
| Männerchöre |
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Klasse M1 |
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Klasse M2 |
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Klasse M3 |
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Klasse M4 |
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ab 56 Stimmen |
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45 - 55 Stimmen |
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35 - 44 Stimmen |
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bis 34 Stimmen |
| 1. Preis |
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450,- EUR |
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350,- EUR |
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300,- EUR |
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250,- EUR |
| 2. Preis |
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250,- EUR |
|
200,- EUR |
|
175,- EUR |
|
150,- EUR |
| 3. Preis* |
|
150,- EUR |
|
125,- EUR |
|
100,- EUR |
|
75,- EUR |
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| Gemischte |
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Klasse G1 |
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Klasse G2 |
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Klasse G3 |
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| Chöre |
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ab 50 Stimmen |
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35-49 Stimmen |
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bis 34 Stimmen |
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| 1. Preis |
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350,- EUR |
|
300,- EUR |
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250,- EUR |
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| 2. Preis |
|
200,- EUR |
|
175,- EUR |
|
150,- EUR |
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| 3. Preis* |
|
125,- EUR |
|
100,- EUR |
|
75,- EUR |
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| Frauenchöre |
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Klasse F1 |
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Klasse F2 |
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Klasse F3 |
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|
ab 50 Stimmen |
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35-49 Stimmen |
|
bis 34 Stimmen |
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| 1. Preis |
|
350,- EUR |
|
300,- EUR |
|
250,- EUR |
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|
| 2. Preis |
|
200,- EUR |
|
175,- EUR |
|
150,- EUR |
|
|
| 3. Preis* |
|
125,- EUR |
|
100,- EUR |
|
75,- EUR |
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| Dirigentenpreis |
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alle Klassen |
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| 1. Preis |
|
125,- EUR |
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| 2. Preis |
|
75,- EUR |
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*: Die dritten Preise werden nur in Klassen mit mehr als vier Teilnehmern vergeben.
Melden sich mehr als fünf Vereine in einer Klasse, behalten wir uns eine Teilung der Klasse vor.
Bei entsprechendem Interesse sind wir bereit, eine Jugendchorklasse und/oder eine Sonderklasse
für Auswahl- bzw. strukturverwandte Chöre einzurichten. Eine Teilnahme in den o. g. Chorklassen
ist für diese Chöre nicht möglich.
Wettbewerbsbedingungen
Der Wettbewerb umfasst: - Klassensingen
- Ehrensingen
Das Singen beginnt am Sonntag, dem 14. Mai 2006, um ca. 9:00 Uhr** in der Fest- und Kulturhalle
Berghausen unter Konzertbedingungen (ohne Ausschank). Alle Liedvorträge erfolgen in einem Auftritt.
- Klassensingen:
Jeder Verein singt einen selbst gewählten Chor mit Schwierigkeitswertung
und ein selbstgewähltes Volklied oder Lied im Volkston. Beide Stücke können in abweichender
Tonart gesungen werden. Eine Änderung muss der Jury jedoch vor dem Vortrag mitgeteilt werden.
Den ersten Klassenpreis erhält jeweils der Verein, der in beiden Vorträgen zusammen die höchste
Punktzahl seiner Klasse erzielt. Die Weiterplatzierung erfolgt entsprechend. Der dritte Klassenpreis
wird nur in Klassen vergeben, in denen mehr als vier Chöre antreten. Bei Punktgleichheit entscheidet
die höhere Punktzahl des Chorwerks. Besteht auch dann noch Punktgleichheit, werden die entsprechenden
Geldpreise zusammengelegt und geteilt. Die Urkunden werden auf den höheren Preis ausgestellt.
- Ehrensingen:
Jeder Verein singt ein vom Klassensingen verschiedenes Volkslied oder Lied im Volkston. Eine
Abweichung in der Tonart ist der Jury vor dem Vortrag mitzuteilen. Jeder Chor erhält einen
Ehrenpreis (Pokal) gemäß seiner Platzierung. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los über die
Pokalvergabe. Die Urkunden werden auf den höheren Preis ausgestellt. Das Ehrensingen erfolgt
in einem Auftritt mit dem Klassensingen.
- Meisterpreis:
Es werden drei Meisterpreise (Pokale) vergeben, und zwar
- einer in den Klassen M1, M2, M3 und M4 zusammen,
- einer in den Klassen G1,G2 und G3 zusammen,
- einer in den Klassen F1, F2 und F3 zusammen.
Der Meisterpreis wird dem Verein zuerkannt, der in den drei Vorträgen zusammen die höchste
Punktzahl erreicht hat. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los über die Pokalvergabe.
- Tageshöchstpreis:
Den Tageshöchstpreis (Goldpokal der Stadt Bad Berleburg) erhält der Verein, der in den drei
Vorträgen zusammen die höchste Punktzahl erreicht hat. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los.
- Dirigentenpreis:
Den ersten Dirigentenpreis erhält der/die Chorleiter(in), der/die in allen drei Vorträgen in
den folgenden Sparten zusammen die höchste Punktzahl erreicht hat: Dynamik, Phrasierung,
Rhythmik, Stimmenausgleich, Interpretation. Die Weiterplatzierung erfolgt entsprechend. Bei
Punktgleichheit werden die Geldpreise zusammengelegt und geteilt.
- Jury und Bewertung:
Die Jury besteht aus zwei Preisrichtern, die nach ihrer Persönlichkeit und fachlichen
Qualifikation eine objektive Beurteilung der gesanglichen Leistungen garantieren. Die
Originale der Wertungsbögen erhalten die teilnehmenden Vereine. Gewertet wird nach
Punkten von 1 bis 10 in folgenden Sparten:
- Dynamik
- Phrasierung
- Rhythmik
- Stimmenausgleich
- Interpretation
- Tonreinheit
- Aussprache
- Schwierigkeit (Chorwerk).
Die Schwierigkeit des Chorwerkes wird nach der neuesten Tabelle des FDB festgelegt und
nur von einem Preisrichter gewertet.
Die Entscheidungen der Jury sind endgültig und unanfechtbar. Die Namen der Preisrichter
werden am Delegiertentag bekannt gegeben.
- Auftrittsreihenfolge:
Die Reihenfolge der auftretenden Klassen wird am Delegiertentag bekannt gegeben.
- Ergebnisbekanntgabe:
Die Wertungen werden nach Abschluss des Singens in der Fest- und Kulturhalle bekannt gegeben.
- Preisverleihung:
Die Preisverleihung beginnt um ca. 18:00 Uhr** in der Fest- und Kulturhalle. Der
Tageshöchstpreis wird vom Bürgermeister der Stadt Bad Berleburg überreicht.
- Schiedsgericht:
Die Namen der Mitglieder des Schiedsgerichts werden in der Festschrift veröffentlicht.
**: Je nach Anzahl der teilnehmenden Vereine können sich die genannten Zeiten verschieben.
Allgemeine Bedingungen
- Teilnahmeberechtigung:
Teilnahmeberechtigt sind alle Männerchöre (M), gemischte Chöre (G) und Frauenchöre (F).
Ausgenommen sind Berufschöre sowie Vereine, die unter der Leitung des Festdirigenten oder
der Preisrichter stehen.
- Anmeldung:
Anmeldungen zum Wettbewerb können ab sofort mit beiliegendem
Meldebogen erfolgen, spätestens
jedoch am Delegiertentag am Samstag, dem 19. November 2005. Meldeschluss ist um 15:00 Uhr.
- Meldegebühr:
Der Sängerbeitrag in Höhe von 4,- EUR pro Sänger(in) ist mit der
Anmeldung, spätestens
jedoch am Delegiertentag, zu entrichten. In den Klassen M4, G3 und F3 ist der Mindestbeitrag
für 25 Sänger(innen) zu zahlen.
- Delegiertenversammlung:
An der Delegiertenversammlung können nur Chöre teilnehmen, die ihre Anmeldung ordnungsgemäß
vollzogen haben. Für jeden Chor ist ein Vertreter stimmberechtigt. Die Stimmkarten werden
nach Zahlung des Sängerbeitrags ausgehändigt.
- Rückzahlung der Anmeldegebühren:
Zieht ein Verein seine Anmeldung zurück, so hat er keinen Anspruch auf Rückerstattung der
bereits gezahlten Anmeldegebühr.
- Ummeldungen:
Nach der Eröffnung der Delegiertenversammlung wird die Anzahl der gemeldeten Vereine in jeder
Klasse bekannt gegeben. Ummeldungen sind danach nur noch in eine höhere Klasse möglich, wobei
jedoch die Differenz zum Mindestbeitrag für die höhere Klasse zusätzlich zu entrichten ist.
Mit Beginn der anschließenden Auslosung der Auftrittsreihenfolge ist ein Ummelden nicht mehr
möglich.
- Reihenfolge der Auftritte:
Die Reihenfolge des Auftretens innerhalb der Klassen wird am Delegiertentag durch das Los
ermittelt. Für gemeldete, aber nicht anwesende Vereine wird das Los von einem Vorstandsmitglied
des Festvereins gezogen.
- Klassengröße / -preise:
Eine Klasse kommt nur zu Stande, wenn sich mindestens zwei Chöre in diese Klasse melden.
Melden sich mehr als fünf Chöre in einer Klasse, behalten wir uns eine Teilung der Klasse
vor.
- Sonderklasse:
Der Veranstalter ist bereit, bei entsprechendem Interesse Sonderklasse(n) einzurichten. In
diese können sich Jugend- oder Auswahl- bzw. strukturverwandte Chöre melden. Eine Teilnahme
dieser Chöre an den regulären Klassen ist nicht möglich.
- Einreichung der Partituren:
Von den zum Vortrag kommenden Chören und Liedern sind die Originalpartituren zweifach bis
zum 1. März 2006 an den festgebenden Verein zu senden.
- Festbücher / -abzeichen:
Die Festbücher und Festabzeichen werden den teilnehmenden Chören unter Zugrundelegung der
gemeldeten Sängerzahl rechtzeitig vor dem Chorwettbewerb zum Selbstkostenpreis per Nachnahme
übersandt. Die Dirigenten erhalten ein Festbuch und ein Festabzeichen kostenlos.
- Ausschluss:
Ist ein Verein nicht anwesend, wenn er zum Singen aufgerufen wird, scheidet er aus dem
Wettbewerb aus, wenn dem Schiedsgericht keine überzeugenden Gründe für das Fehlen angegeben
werden können. Ein Anspruch auf Rückerstattung der Meldegebühr besteht nicht.
- Wertungsverlust:
Sollte ein Verein einen Chor- oder Liedvortrag ohne äußere Einflüsse absetzen oder abbrechen,
so entfällt die Wertung. Im Zweifelsfall entscheidet das Schiedsgericht.
- Haftungsausschluss:
Sollten die Wettbewerbe aus nicht absehbaren Gründen nicht zu Stande kommen, können gegen
den festgebenden Verein keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Bereits
gezahlte Sängerbeiträge werden in diesem Fall erstattet.
- Ordnungsmaßnahmen:
Vereine, deren Sänger die Ruhe oder Ordnung stören, können vom Singen ausgeschlossen werden.
Bereits errungene Preise werden in diesem Fall entzogen. Ein Anspruch auf Rückzahlung der
Meldegebühr besteht nicht.
- Differenzen:
Über etwaige Differenzen während des Chorwettbewerbs sowie über alle in diesen Bedingungen
nicht aufgeführten Fälle entscheidet das Schiedsgericht. Die Entscheidungen des Schiedsgerichts
sind endgültig und unanfechtbar.
- Anerkennung:
Mit der Anmeldung erkennt jeder Chor die Wettbewerbs- sowie die Allgemeinen Bedingungen an.
- Web-Haftungsausschluss:
Gültig ist nur die Ausschreibung in der gedruckten Form, wie Sie sie
hier als .pdf herunterladen können.
Alle Angaben dieser Webseite sind ohne Gewähr.
Änderungen und Ergänzungen der Teilnahmebedingungen
- Die Schwierigkeitsbewertung des zum Vortrag kommenden Chorwerks entfällt.
- Wertungsrichter werden Herr Prof. Michael Schmoll und Herr Prof.
Volker Hempfling sein.
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Auflösung finden Sie auf der Rückseite der gedruckten Ausschreibung hier.
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